Ablauf

Vor Beginn einer Psychotherapie führe ich mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch und informiere Sie über die Rahmenbedingungen der Psychotherapie sowie meine persönliche Arbeitsweise. Außerdem prüfen wir gemeinsam, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Gesetzlich Versicherte

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vollständig die Kosten der Psychotherapie. Sie müssen lediglich Ihre Krankenkassenkarte mitbringen. Die ersten fünf Sitzungen werden in jedem Fall von der Krankenkasse getragen. In diesen sogenannten probatorischen Sitzungen können Sie prüfen, ob Sie sich in meiner Praxis gut aufgehoben fühlen und ob Ihre Ziele mit meiner Arbeitsweise übereinstimmen. Danach stellen wir gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse auf weitere Sitzungen.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Ich nehme nur in wenigen Ausnahmefällen Privatpatient:innen auf.

Auch private Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Allerdings gibt es hier sehr unterschiedliche Verträge. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch Ihre individuellen Vertragsbedingungen mit der Krankenkasse.

Selbstzahlende

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Die Kosten orientieren sich in diesem Fall an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP).